Einschulung

Im Schulalltag benötigt Ihr Kind verschiedenste Utensilien. Da manche Dinge wie Wachsmalkreiden und verschiedene Stifte (später dann ein Füller und ein Farbkasten) praktisch die ganze Grundschulzeit über benutzt werden, empfiehlt es sich, hier lieber etwas mehr Geld auszugeben und gute Qualität zu kaufen. Es wird sich auszahlen!

Ein kleiner Tipp noch: In manchen Schreibwarenläden kann man die Materialliste abgeben und die MitarbeiterInnen suchen alle benötigten Hefte, Stifte etc. heraus. Abgeholt werden kann dann alles an den folgenden Tagen.

 

Die Materialliste können Sie hier downloaden:

Materialliste für die Jahrgangsstufe 1

 

Schuleinschreibung an der Grundschule Altenkunstadt 2024

 

Die Schulanmeldung für alle Schulneulinge findet wie geplant persönlich statt. Sollte das aktuelle Geschehen eine persönliche Anmeldung nicht möglich machen, erhalten Sie rechtzeitig eine Benachrichtigung.

 

Für das kommende Schuljahr gelten folgende Regelungen:

 

Angemeldet werden müssen alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 ihr 6. Lebensjahr vollendet haben, außerdem auch die im Vorjahr zurückgestellten Kinder (Zurückstellungsbescheid ist bei der Anmeldung vorzulegen) und diejenigen, die die Eltern für das kommende Schuljahr zurückstellen lassen wollen (schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten sowie fachärztliches Attest sind notwendig).

 

Kinder, die im Zeitraum vom 01. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Nach Screening und Beratung entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte, ob Ihr Kind zum kommenden oder erst im darauffolgenden Jahr eingeschult wird.

Wenn Sie als Erziehungsberechtigte die Einschulung auf das kommende Schuljahr verschieben möchten, müssen Sie dies der Schule bis spätestens 10. April 2024 schriftlich mitteilen. Eine Verlängerung der Frist ist - auch im Hinblick auf das weitere Verfahren und den Klassenbildungsprozess - nicht möglich. Geben Sie bis zum oben genannten Stichtag keine Erklärung ab, wird Ihr Kind im September schulpflichtig.

 

Auf Antrag der Eltern können auch die Kinder angemeldet werden, die in den Monaten Oktober bis Dezember 2024 sechs Jahre alt werden. Voraussetzung dafür ist wie bei allen anderen Schulneulingen auch, dass die geistigen, körperlichen und sozialen Gegebenheiten für eine Schulfähigkeit vorhanden sind. Bei Kindern, die nach Feststellung der Schule noch nicht schulfähig sind, muss der Antrag der Eltern abgelehnt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Zurückstellung vom Schulbesuch nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG.

 

Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind eingeschult, das nach dem 31. Dezember 2024 sechs Jahre alt wird, wenn auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Hierbei ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich, das die Schulfähigkeit bestätigt.

 

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Geburtsurkunde oder das Stammbuch mitzubringen sowie die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung sofern vorhanden und einen Nachweis über die Masernimpfung vorzulegen. Gegebenenfalls benötigen wir auch eine Kopie des Sorgerechtsbescheids.