Krankmeldung

Was ist im Krankheitsfall zu beachten?

 

Ist es Ihrem Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, den Unterricht zu besuchen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes darüber zu informieren.

Sollten Sie Ihr Kind telefonisch entschuldigen, muss dies vor dem Schulbeginn (8:00 Uhr) stattfinden. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.

Bei Erkrankungen, die länger als drei Tage dauern, bitten wir um die Vorlage eines ärztlichen Attests.

(Informationen gemäß BaySChO §20)

 

 

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Krankheitsanzeige Schule