Was ist im Krankheitsfall zu beachten?

07.11.2021

Ist es Ihrem Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, den Unterricht zu besuchen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes darüber zu informieren.

Sollten Sie Ihr Kind telefonisch entschuldigen, muss dies vor dem Schulbeginn (8:00 Uhr) stattfinden. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.

Bei Erkrankungen, die länger als drei Tage dauern, bitten wir um die Vorlage eines ärztlichen Attests.

(Informationen gemäß BaySChO §20)

 

 

Sollten Sie Ihr Kind mit Covid-19-Symptomen zu Hause lassen, benötigt es zur Rückkehr in die Schule ein negatives Testergebnis.

Informationen zum Umgang mit Erkältungssymptomen finden Sie im Datenblatt auf folgender Seite:

Umgang mit Erkältungssymptomen